AGB

Unsere Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Leistung ist die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss von Kauf- Miet- oder auch Pachtverträgen in den Kategorien bebaute und unbebaute Grundstücke /Flächen. Die Vermittlung bezieht sich auf Wohn- und Geschäftshäuser/ Anlagen, Wohnhäuser aller Art, sowie Eigentums- und Mietwohnungen, Ladenlokale und Büroräume. Der Auftraggeber, ist verpflichtet uns bei Abschluss einer der o.g. Vertragsvarianten, z.B. Kaufvertrag- Miet- oder Pachtvertrag, eine im Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung ausgewiesene Maklercourtage an uns zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird im Fall der Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages vom Käufer, als auch von dem Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das WoVermG wurde neu gefasst. Das bedeutet das für den Nachweis zum Abschluss eines Mietvertrages der Auftraggeber / Besteller die Provision an uns zu leisten hat. Die Höhe beträgt 2,38 Netto- Monatsmieten incl. gesetzlicher MwSt., soweit nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Unsere Angebote und Angebotsangaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen. Objektbeschreibungen und Angaben basieren auf uns erteilten Informationen des Verkäufers- Vermieters. Eine Haftung für deren Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -Vermietung bleiben vorbehalten.

  3. Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie den Adressaten/ Interessenten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.

  4. Unsere Angebote dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

  5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertag abschließt.

  6. Die Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftlich gleichwertige Verträge abschließt.
    Die Provisionspflicht wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt oder mit abweichenden Bedingungen geschlossen wird, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

  7. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot (Kaufpreis/Miet-/Pachtzins) abweichen, da es sich bei dem Angebotspreis um einen Richtpreis handelt, oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
    Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Gesamtkaufpreis.

  8. Bei Verstoß seitens unseres Auftraggebers oder seitens eines von uns nachgewiesenen Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten durch den Nachweis/Vermittlung des Objektes gesamt erzielt worden wäre.

  9. Unser Maklerhonorar wird in jeder Offerte angegeben .
    Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten :
    a) bei Nachweis/ od. Vermittlung zum Kaufabschluss von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 3,57 % des Kaufpreises inkl.19% MwSt.
    b) bei Vermittlung/ od. Abschluss bei Wohnraummietverträgen 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt.
    seitens des Auftraggebers
    c) bei Vermittlung/ od. Abschluss über Miet-/ Pachtverträgen für gewerbliche Objekte beträgt die Provision je 3,57% Monatskaltmieten inkl. MwSt.
    d) bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je 3,57 % des Zuschlagspreises inkl.19% MwSt.

    Oben genanntes Honorar ist, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind, zu leisten.
    9. Unser Honorar ist bei Vertragsabschluss fällig und verdient, unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen. Der Honoraranspruch ist nicht abhängig von der Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages. Unser Auftraggeber verpflichtet sich uns nach Vertragsabschluss eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages zur Verfügung zu stellen.

  10. Bei Aufgabe der Verkaufs-/ Vermietungsabsicht des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit, verpflichtet sich dieser zur Zahlung einer Aufwendungspauschale in Höhe von 30% des gesamten Nettohonorar zzgl. MwSt. des zu erwartenden, avisierten Kaufpreises. Es steht dem Auftraggeber frei nach zu weisen, dass die tatsächlich angefallenen Aufwendungen, hierzu gelten auch Zeitaufwendungen, geringer waren.

  11. Sind wir beauftragt einen Miet- oder Pachtvertrag inhaltlich auszuführen, übernehmen wir hierfür keinerlei Haftung. Unsere Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern der Auftraggeber durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

  12. Urheberrechtlich geschützt sind von uns erstellte Texte, Fotos, Pläne, Skizzen usw.. Diese dürfen keinesfalls ohne unsere Zustimmung genutzt oder vervielfältigt werden.

Stand: 01.01.2021